Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Trier-Saarburg hat entschieden, dass eine Aufstallung des Geflügels wieder Pflicht ist. Hintergrund sind vermehrte Funde von verendeten Wildvögel in der Stadt Trier und im Landkreis in den vergangenen Tagen, bei denen das Vogelgrippevirus nachgewiesen werden konnte.
Die Aufstallungspflicht gilt laut öffentlicher Bekanntmachung der Kreisverwaltung Trier-Saarburg als zuständige Seuchenbehörde bis 20.03.2026
Die öffentliche Bekanntmachung sowie Verhaltenshinweise finden Sie hier
Bekanntmachung Aufstallungspflicht