Zum 1. Januar 2026 tritt das Steueränderungsgesetz in Kraft. Dieses bringt einige wichtige Neuerungen für gemeinnützige Vereine und ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger mit sich:
Höhere steuerfreie Übungsleiterpauschale sowie Ehrenamtspauschale: Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 € pro Jahr. Die Ehrenamtspauschale steigt auf 960 € pro Jahr.
Besserer Haftungsschutz für Ehrenamtler
Mehr steuerlicher Spielraum für Vereine
Einfachere Buchführung bei geringeren Einnahmen
Zeitnahe Mittelverwendung: Weniger Bürokratie für kleine und mittlere Vereine
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Weitere Informationen finden sich u.a. auf folgenden Webseiten:
BundesfinanzministeriumDOSBWebseite des Deutschen Stiftungszentrumsoder kontaktiert am besten den/die SteuerberaterIn eures Vertrauens.