Verbrennen von Grünabfällen & Grünschnitt | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Verbrennen von Grünabfällen & Grünschnitt

Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen wie Baum- und Heckenschnitt, Laub oder sonstigen Gartenabfällen auf privaten Grundstücken ist nur außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage und nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich; dabei sind insbesondere Vorgaben zum Brandschutz sowie zur Vermeidung von Rauch- und Geruchsbelästigungen zu beachten. Maßgeblich sind insbesondere das Kreislaufwirtschaftsgesetz, die landesrechtlichen Vorschriften von Rheinland-Pfalz sowie die Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

Wer Grünabfälle oder Grünschnitt auf einem landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstück verbrennen möchte, sollte sich vorab mit dem Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell in Verbindung setzen. Dort erhalten Bürgerinnen und Bürger Auskunft darüber, ob eine Verbrennung im jeweiligen Einzelfall zulässig ist, ob eine vorherige Anzeige erforderlich ist oder ob eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden muss. Eine erforderliche Anzeige ist nicht mit einer Genehmigung gleichzusetzen. Ab 3 Kubikmeter besteht die Pflicht zur vorherigen Anzeige. Darüberhinaus sind unter anderem ein Mindestabstand von 50 m zu Gebäuden jeder Art und zu öffentlichen Verkehrswegen einzuhalten und die zu verbrennenden Gartenabfälle müssen trocken sein.

Im Sinne einer guten Nachbarschaft, aus Rücksicht auf gesundheitliche Einschränkungen von Mitbürgerinnen und Mitbürgern und zum Schutz unser Umwelt bitten wir darum, pflanzliche Abfälle möglichst über die Grüngutsammelstellen in Irsch oder Ayl zu entsorgen, als Grünschnitt durch den ART abholen zu lassen oder durch zulässige Eigenkompostierung zu verwerten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Kontakt Ordnungsamt