Bei Problemen mit dem Brandschutz denkt man aktuell wahrscheinlich schnell an die Vorkommnisse in der Schweiz, wie wir sie alle in den Medien vernommen haben. Aber leider müssen Sie so weit gar nicht schauen. Auch wir haben hier in unserem Ort gerade ein Problem mit dem Brandschutz, genauer gesagt mit der Entrauchung unserer Mehrzweckhalle, die ja bereits 2019 nach den letzten Sanierungsarbeiten fertiggestellt wurde.
Am 28.03.2025 fand eine Prüfung der Rauchabzugsanlage in unserer Mehrzweckhalle durch den TÜV Rheinland statt und da kam sie, die böse Überraschung: eine Mehrzweckhalle, die gar nicht in vollem Umfang den Anforderungen des Brandschutzes entspricht. Das Abnahmeprotokoll des damaligen Prüfers nicht auffindbar. Personalwechsel beim Brandschutz der Kreisverwaltung. Ein technisches Planungsbüro, das es so nicht mehr gibt. Die Akten der damaligen Ausschreibungen erst mal im Archiv der Verbandsgemeinde. Und die zentrale Frage: Wer hat das alles zu verantworten?
Was ist das Problem? Nach den geltenden Vorschriften muss eine Mehrzweckhalle, die auch für Veranstaltungen genutzt wird, strenge Anforderungen an den Brandschutz erfüllen, da sich ja bei Veranstaltungen eine größere Anzahl an Menschen in ihr aufhalten. Bei einem Brand ist es nicht nur wichtig, den Brand zu löschen, sondern in einem geschlossenen Raum, schnell den Rauch aus dem Raum entweichen zu lassen, denn bei einem Brand entstehen äußerst giftige Gase, die eingeatmet werden können. Hierfür nutzt man eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage.
Tja, und da liegt derzeit unser Problem: Die Anlage ist gar nicht in vollem Umfang betriebsbereit und ist dies im Grunde seit 6 Jahren nie gewesen. Kontrollleuchten, die anzeigen, ob die Anlage im Betrieb ist oder eine Störung hat, funktionieren nicht. Die Dokumentation der Firma, welche die Anlage errichtet hat, fehlt. Ob sie konform ist, wissen wir auch nicht, da die offizielle Konformitätserklärung fehlt. Da ein Teil der Fenster/Oberlichter in der Halle elektrisch über einen Motor betrieben werden und zur Entrauchung wichtig sind, muss es für den Fall eines Stromausfalls laut Gesetzgeber eine Notstromversorgung geben. Fehlanzeige. Fenster müssen mit Motoren nachgerüstet werden, damit die gesetzlich vorgeschriebene Fensterfläche zur Entrauchung ausreicht …
Seit Sommer letzten Jahres wird das Thema rauf und runter diskutiert zwischen Verbandsgemeinde, Baubehörden, externen Prüfingenieuren, Kreisverwaltung, Brandschutz. Und wir in dem ganzen Schlamassel mittendrin. Die Ortsbürgermeisterin mal wieder in der potentiellen Haftung. Das Thema kennen Sie ja vom vergangenen Jahr. Nachdem wir uns an dem Thema fehlende Brückenprüfungen abgearbeitet haben, kommt nun eben das Thema des Brandschutzes auf den Tisch. Schön – mal was anderes.
Und die Kappensitzungen rücken näher und näher. Seit Ende Oktober, nachdem unser Verbandsgemeindebürgermeister in einer öffentlichen Ortsgemeinderatssitzung in Serrig zugesagt hatte, dass die Ortsgemeinde eine Stellungnahme erhält, wie mit dem Brandschutz bei in der Zwischenzeit stattfindenden Veranstaltungen umzugehen ist, haben wir gestern, also 2 Tage vor dem Kartenvorverkauf der SKG, nach einem angeregten Emailaustausch mit der Verbandsgemeinde und schlussendlich direktem Kontakt mit dem Brandschutzbeauftragten der Kreisverwaltung endlich grünes Licht erhalten, dass die Veranstaltungen stattfinden können … und wir haben die Zusage vor allem schriftlich, nach x-maligem „Wir haben die Information nur mündlich“ bis hin zu „die Ortsbürgermeisterin muss sonst selbst entscheiden, ob sie die Verantwortung für die Durchführung von Veranstaltungen übernehmen will oder nicht“.
Haben Sie auch schon davon gehört, dass es kaum noch Kandidaten gibt, die das Ehrenamt des Bürgermeisters in den Ortsgemeinden übernehmen wollen, weil man als ehrenamtlich Tätiger ständig in Haftungssituationen gerät und immer wieder „mit einem Bein im Gefängnis“ steht?
Nach den Fastnachtsveranstaltungen ist dann vor den Veranstaltungen. Wir werden als Ortsgemeinde nochmals Geld in die Hand nehmen müssen, das wir natürlich in aller Offenheit nicht im Haushalt vorgesehen haben. In der Bundespolitik würde man wohl über ein zu schaffendes Sondervermögen sprechen. Das hört sich besser an als Schulden. Lassen Sie uns Klartext reden: auf unsere Schulden, die angesichts der Erneuerung der Martinusbrücke in schwindelerregende Höhen steigen, packen wir aller Voraussicht nach noch welche drauf.
Die verschiedenen Lösungsansätze, damit die Entrauchung der Halle zukünftig einwandfrei funktioniert, werden in einer der nächsten Ortsgemeinderatssitzungen präsentiert werden. Danach hoffen wir, dass die Arbeiten zügig umgesetzt werden und sich das Problem um die Rauch- und Wärmeabzugsanlage unserer Mehrzweckhalle wortwörtlich in Schall und Rauch verwandelt.