Aufgrund der anhaltenden Trockenheit sowie fehlenden Niederschlägen und dem daraus resultierenden Wassermangel in unseren Bächen und Flüssen hat die Kreisverwaltung Trier-Saarburg mit sofortiger Wirkung eine Allgemeinverfügung erlassen, die anordnet, dass die Entnahme von Wasser aus Gewässern verboten ist. Die Verfügung gilt bis zum 15.09.2026 oder bis zu ihrem Widerruf.
Dies gilt damit auch für alle Gewässer in Serrig, also insbesondere für den Serriger Bach und den Lunkertsbach sowie die Saar.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass die Einhaltung des Entnahmeverbots überwacht wird. Auf die Bußgeldvorschrift des § 118 LWG wird hingewiesen. Bei einer Zuwiderhandlung gegen diese Allgemeinverfügung können nach § 118 Absatz 1 Nummer 5 in Verbindung mit Absatz 2 LWG Bußgelder bis zu einer Höhe von 50.000 Euro verhängt werden.
Das Entnahmeverbot gilt nicht für zugelassene Benutzungen (Erlaubnisse, Bewilligungen, alte Rechte). Hier gelten die im jeweiligen Bescheid genannten Einschränkungen bzw. Verbote der Entnahme von Wasser bei niedrigen Abflüssen / Wasserständen im Gewässer. Sofern die Einschränkung von Befugnissen und Rechten erforderlich wird, ergeht eine gesonderte Anordnung durch die zuständige Behörde.
Mehr Informationen zur Allgemeinverfügung finden Sie hier
Allgemeinverfügung KV Trier-Saarburg